Bin gespannt, ob ich auf mein Schreiben an die Ministerien und die Radbeauftragte in Stuttgart eine Antwort bekomme…
Ein Gedanke zu „Abstandsregeln in der neuen StVO“
Im Juni kann die Antwort des Referats 45:
Sehr geehrter Herr Visel,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Abstandsregelung bzgl. Schutzstreifen sowie Ihre Ideen zur Umsetzung dazu. Wir freuen uns, dass Sie sich aktiv für die Radverkehrsförderung engagieren.
Schutzstreifen sind – richtig eingesetzt – objektiv so sicher wie Radwege. Sie sind nicht per se Unfall- und Gefährdungsschwerpunkte und können durchaus Bestandteile attraktiver Radrouten sein. Die Änderungen der StVO in den Bereichen Überholabstand und Halteverbot sowie die Anhebung der Bußgelder bei Fehlnutzung sollen dazu beitragen, die Nutzbarkeit von Schutzstreifen und das subjektive Sicherheitsgefühl zu verbessern. Dort wo es auch unter Nutzung der neuen Instrumente der StVO zu einem hohen Maß an Beeinträchtigungen für die Radfahrenden kommt, sollten die jeweils zuständigen Baulastträger über alternative Straßenraumaufteilungen / Führungsformen nachdenken. Dann ist der Schutzstreifen an der konkreten Stelle womöglich nicht die optimale Lösung. Der Ermessensspielraum der Kommunen ist hier aber sehr weit.
Sie baten um eine Stellungnahme zu Ihren beiden Vorschlägen: Der Schutzstreifen im Bild Status Quo scheint formal regelkonform und mit einem Sicherheitstrennstreifen und mit getrennten Fahrräumen für den Radverkehr und den Kraftfahrzeugverkehr angelegt – auch wenn praktisch ein Überholen bei Einhaltung des Überholabstandes nicht möglich ist. Die beiden Varianten 1 und 2 widersprechen den aktuellen Vorgaben des Gesetz- und Verordnungsgebers zur Anlage von Schutzstreifen und sind daher keine geeigneten Alternativlösungen.
Ich hoffe, wir konnten Ihnen in Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Im Juni kann die Antwort des Referats 45:
Sehr geehrter Herr Visel,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Abstandsregelung bzgl. Schutzstreifen sowie Ihre Ideen zur Umsetzung dazu. Wir freuen uns, dass Sie sich aktiv für die Radverkehrsförderung engagieren.
Schutzstreifen sind – richtig eingesetzt – objektiv so sicher wie Radwege. Sie sind nicht per se Unfall- und Gefährdungsschwerpunkte und können durchaus Bestandteile attraktiver Radrouten sein. Die Änderungen der StVO in den Bereichen Überholabstand und Halteverbot sowie die Anhebung der Bußgelder bei Fehlnutzung sollen dazu beitragen, die Nutzbarkeit von Schutzstreifen und das subjektive Sicherheitsgefühl zu verbessern. Dort wo es auch unter Nutzung der neuen Instrumente der StVO zu einem hohen Maß an Beeinträchtigungen für die Radfahrenden kommt, sollten die jeweils zuständigen Baulastträger über alternative Straßenraumaufteilungen / Führungsformen nachdenken. Dann ist der Schutzstreifen an der konkreten Stelle womöglich nicht die optimale Lösung. Der Ermessensspielraum der Kommunen ist hier aber sehr weit.
Sie baten um eine Stellungnahme zu Ihren beiden Vorschlägen: Der Schutzstreifen im Bild Status Quo scheint formal regelkonform und mit einem Sicherheitstrennstreifen und mit getrennten Fahrräumen für den Radverkehr und den Kraftfahrzeugverkehr angelegt – auch wenn praktisch ein Überholen bei Einhaltung des Überholabstandes nicht möglich ist. Die beiden Varianten 1 und 2 widersprechen den aktuellen Vorgaben des Gesetz- und Verordnungsgebers zur Anlage von Schutzstreifen und sind daher keine geeigneten Alternativlösungen.
Ich hoffe, wir konnten Ihnen in Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen